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Eintragung der Standheizung; wie mache ich das?

Verfasst: 06.09.2007, 15:47
von hinki
Hallo Forum,
nach dem das Teil nun fertig montiert ist, muss es ja auch wohl noch eingetragen werden.
Was brauche ich denn dazu? Man sagte mir, da müsste ich so was wie eine "Bestätigung" einer Fachwerkstatt haben. Kann mir das bitte jemand genauer erklären? Mein Boschmann würde mir da evtl. helfen, aber ich möchte gerne schon vorher wissen, worum ich den bitten muss :oops:
Achso...und was könnte so was kosten (Bestätigung und Eintragung)?
Danke und Gruß
Hinki

das steht auf dem Schild:


Bild

Verfasst: 06.09.2007, 15:56
von Avant
Hallo Werner,

zu Deinen Fragen kann ich Dir nichts sagen, bin aber selber schon 2x beim TÜV gewesen ohne das die Standheizung eingetragen ist. Hat keinen der Prüfer gestört.

Gruß

Mathias

Verfasst: 06.09.2007, 18:18
von OPA_HORCH
Hallo Hinki,

der Prüfer wird sich das Typenschild der Heizung angucken (wg. dem Prüfzeichen) und dann ggf. noch Zustand und Verlauf von Abgasleitung/Schalldämpfer sowie der Benzinleitung (so war es jedenfalls bei mir). Im Zweifel ist es hilfreich, die Einbauanleitung dabei zu haben (obwohl er die bei mir nicht sehen wollte, genausowenig wie eine Bestätigung irgendeiner Fachwerkstatt - das ist ja keine Gasheizung, da lägen die Dinge anders, und es ist auch keine Luftheizung, denn da muß alle 10 Jahre der WT auf Dichtigkeit überprüft werden-jedenfalls war das in der Vergangenheit so...).

Wie das mit der Eintragung in die (neuen) Papiere und den aktuellen Kosten ist, kann ich allerdings nicht sagen, weil die Aktion bei mir schon viele Jahre zurückliegt.

Gruß Wolfgang

war es nicht so:

Verfasst: 06.09.2007, 20:55
von timundstruppi
dass die neuen mit e-zeichen (auch ahk) nicht mehr eingetragen werden müssen,wenn einbau durch werkstatt. deine ist aber eine alte (made in w germany).

aber wie würde dass bei den neuen gehen? sagen: ich war bei der werkstatt, habe aber die rechnung nicht mehr. also müssste abe reichen für den tüv und bullen.

gruß tw

Das wäre mir neu...

Verfasst: 06.09.2007, 22:11
von jana13
Also ich hab zwar von Werk aus eine im Auto, wüsste jetzt aber nicht wo das eingetragen worden sein soll. Ich mein, es kann natürlich sein, dass irgendeine Zahlenkombi darauf hindeutet, aber mir ist da weder auf dem (alten) Brief noch auf dem Schein irgendwas aufgefallen, was anders war, als beim gleichen Auto ohne Standheizung.

Ich hab die BBW46 von Webasto und die ist ja nun auch schon etws älter....

Lg Jana

Re: Das wäre mir neu...

Verfasst: 07.09.2007, 00:15
von OPA_HORCH
jana13 hat geschrieben:Also ich hab zwar von Werk aus eine im Auto, wüsste jetzt aber nicht wo das eingetragen worden sein soll.
Wenn das tatsächlich eine Mehrausstattung ab Werk war, dann müßte in der Auflistung der (Mehr)Ausstattung die 60 erscheinen (Aufkleber im Fahrzeug bzw. Serviceheft) und im alten Fahrzeugbrief so eine Eintragung stehen

Bild

Ich habe meinen Audi sehr jugendfrisch übernommen und war auch überzeugt, die vorhandene Webasto-Heizung wäre ab Werk verbaut gewesen, aber Pustekuchen...Bei der ersten HU ist dem Prüfer sofort die fehlende Eintragung aufgefallen, und ich durfte das zusätzlich abnehmen/eintragen lassen...

Wie sich das mit den neuen Heizungen mit e-Zeichen verhält, weiß ich allerdings nicht.

Gruß Wolfgang

Verfasst: 07.09.2007, 02:38
von Bastian
richtig.
Bei meiner (ab Werk) verbauten Standheizung steht ebenfalls "mit Zusatzheizung" im Brief:


Bild

Verfasst: 07.09.2007, 08:04
von hinki
Moin Leute,

mmmmm...hilft mir alles irgendwie nicht weiter..... :?

Was soll ich denn jetzt machen? Zuerst zum TÜV und Anlage "abnehmen" lassen? Dann zur Zulassungsstelle mit "TÜV-Bescheinigung"?

Oder zuerst Bescheinigung einer Werkstatt und damit zur Zulassung?
Oder wie oder was?

Danke und Gruß

Hinki

Heizung

Verfasst: 07.09.2007, 10:25
von KS1966
Hallo Hinki,

zur Abnahme benötigst Du die ABG der Heizung. Ist normalerweise bei der Einbauanleitung dabei. Wenn Du mir das Prüfzeichen der Heizung nennst, kann ich die Papiere in MZ bei der Fleischübergabe mitbringen :wink: :wink: .
Das Prüfzeichen ist eine Wellenlinie, ein Buchstabe und eine meist 3-stellige Zahl.

Gruß
Karsten

Heizung

Verfasst: 07.09.2007, 10:27
von KS1966
Hallo,

habe gerade die Nummer auf dem großen Bild erkannt (S201).

Gruß
Karsten

Verfasst: 07.09.2007, 11:39
von hinki
Hallo Karsten!
Ja, dann bring bitte mal den Jagdschein mit :P ...bin echt gespannt, wie so was aussieht... :roll: Deutsch Gründlichkeit und Behördenwahn, oder?
Vielen lieben Dank und noch eine Bitte:

bei der "Fleischübergabe" bitte nicht in meine Richtung übergeben, sonst übergebe ich mcih auch gleich dazu... :P

Hinki

Verfasst: 07.09.2007, 11:43
von Avant
Hallo Hinki,

das steht so in der Doku zu meiner Webasto.

"Der nachträgliche Einbau des Heizgerätes ist von einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (TÜV)
gemäß § 21 zu überprüfen. Mit diesem Gutachten ist bei
der Verwaltungsbehörde (Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle)
eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug zu beantragen"

Damit ist dann die Reihenfolge doch klar, oder?

Mathias

Verfasst: 07.09.2007, 11:53
von Uwe
Moin,

Ergänzung dazu, §21 kann im Westdeutschland nur der TÜV durchführen.
Also weißt du, wo du als Saarländer hin mußt :-)

Verfasst: 07.09.2007, 16:18
von jana13
Aber dann steht es wenn auch nur im Brief, richtig? Dann muss ich den wohl mal wieder aus der Versenkung holen um nachzuschauen.... hmm und das steht wenn auch "nur" unten im Zusatztext? Oder vielleicht auch noch als Nummer irgendwo versteckt? :wink: aber schön, dass man immer noch neues dazu lernt...

@OPA_HORCH Ich hab da noch ne Eintragung wegen Sitzschienenverlängerung, gleich als erstes, weißt du da vielleicht auch was drüber?

Lg Jana

Verfasst: 07.09.2007, 17:34
von OPA_HORCH
Hi Jana,

die Heizung müsste nur dann nicht als gesonderte Eintragung erscheinen, wen sie in der Betriebserlaubnis/Typprüfung für diesen Fahrzeugtyp enthalten wäre (weil sie z.B. in allen Fahrzeugen dieses Typs serienmäßig verbaut wäre). Das ist hier (leider) nicht der Fall.

Grundsätzlich müssen solche Eintragungen im Brief und im Schein stehen (ich rede jetzt von den "alten" Papieren).

Wäre die Heizung ab Werk verbaut und damit ein entspr. Eintrag im Brief, würde er automatisch auch auf den Schein übernommen worden sein (die im Schein aufgeführten Daten sind ja nur eine Wiedergabe der Seite 2 des Fahrzeugbriefes).
Ich spekuliere mal, dass diese Heizung nachträglich eingebaut wurde und man sich die Abnahme/Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis "erspart" hat (und das bislang nicht aufgefallen ist).
Dann steht natürlich weder im Brief noch im Schein was (denn der Prüfer trägt den Abnahmevermerk in die Spalte 34 des Briefes ein; damit mußte man dann zum Straßenverkehrsamt und eine neue Betriebserlaubnis beantragen, die durch einen entspr. Vermerk des Amtes auch in Spalte 34 erteilt wurde, und außerdem wurde ein neuer Fahrzeugschein gefertigt, der jetzt die neue Eintragung enthielt - und der alte Schein natürlich eingezogen):

Bild


Bei der Sitzschienenverlängerung wird das wohl so der Fall gewesen sein, wenn du da eine Eintragung im Schein gefunden hast (denn so eine Änderung führt i.d.R. auch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis).

Gruß Wolfgang

...

Verfasst: 07.09.2007, 21:56
von jana13
Hmm... sie soll aber noch bei Audi eingebaut worden sein, deswegen hatte ich gedacht ab Werk. Und ob die Eintragung drin ist... keine Ahnung, ich weiß gar nicht wo ich den alten Brief hab (aber ich hab ihn definitiv noch). So was wie auf deinem Pic hab ich da auch drin, auf der rechten Seite (innen) und war auch glaub ich sogar vom Zulassungsjahr aber nicht wofür das war. Merken konnte ich mir sonst nur das mit der Verlängerung, weil ich so was noch nie vorher gelesen hatte ;-)

Aber vielen Dank für die Info!!! Werd mal schauen in welchem Karton ich den Brief hab (bin gerade mitten im Umzug ).

Lg Jana